Berater-Rezertifizierung [[[ JETZT BEANTRAGEN ]]]

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Bearbeitungsgebühr für eine RE-ZERTIFIZIERUNG gemäß der Zertifizierungsordnung für besonders qualifizierte Berater.

Rezertifizierung bzw. Verlängerung der offiziellen Zertifizierung als besonders qualifizierter Berater (für fünf Jahre).

Kategorie:

Beschreibung

Beitungsgebühr für eine RE-ZERTIFIZIERUNG gemäß der Zertifizierungsordnung für besonders qualifizierte Berater.

Information zur Berater-Zertifizierung, insbesondere zur Zertifizierungsordnung siehe >>> Zertifizierte-Berater.info

Das Re-Zertifizierungsverfahren wird, wie auch schon das vorausgehende Zertifizierungsverfahren, von einem Zertifizierungsausschuss der Fachgesellschaft für qualifizierte Berater (fg-berater.de) durchgeführt.
In folgenden Spezialisierungsbereichen wird die Re-Zertifizierung fachlich begleitet bzw. organisatorisch unterstützt vom Fachverband BAHNVERBAND e.V. :

  • Bahntechnische Beratung – Schienenfahrzeuge
  • Bahntechnische Beratung – Bahn-Infrastruktur
  • Bahntechnische Zulassung
  • Bahn-Digitalisierung / Digitale Transformation
  • etc.

Die Bearbeitungsgebühr wird mit dem Zeitpunkt der Antragstellung fällig und ist unabhängig vom Verlauf des Re-Zertifizierungsverfahrens zu entrichten.

Bei erfolgreicher Re-Zertifizierung ist der Berater berechtigt, für weitere FÜNF Jahre das Gütesiegel für besonders qualifizierte Berater zu führen.

 

Die ZERTIFIZIERUNGSORDNUNG (Stand 07.03.2022) steht hier zum DOWNLOAD bereit:

>>> https://certified-consultant.com/zertifizierungsordnung.pdf