Beschreibung
Beitungsgebühr für eine RE-ZERTIFIZIERUNG gemäß der Zertifizierungsordnung für besonders qualifizierte Berater.
Information zur Berater-Zertifizierung, insbesondere zur Zertifizierungsordnung siehe >>> Zertifizierte-Berater.info
Das Re-Zertifizierungsverfahren wird, wie auch schon das vorausgehende Zertifizierungsverfahren, von einem Zertifizierungsausschuss der Fachgesellschaft für qualifizierte Berater (fg-berater.de) durchgeführt.
In folgenden Spezialisierungsbereichen wird die Re-Zertifizierung fachlich begleitet bzw. organisatorisch unterstützt vom Fachverband BAHNVERBAND e.V. :
- Bahntechnische Beratung – Schienenfahrzeuge
- Bahntechnische Beratung – Bahn-Infrastruktur
- Bahntechnische Zulassung
- Bahn-Digitalisierung / Digitale Transformation
- etc.
Die Bearbeitungsgebühr wird mit dem Zeitpunkt der Antragstellung fällig und ist unabhängig vom Verlauf des Re-Zertifizierungsverfahrens zu entrichten.
Bei erfolgreicher Re-Zertifizierung ist der Berater berechtigt, für weitere FÜNF Jahre das Gütesiegel für besonders qualifizierte Berater zu führen.
Die ZERTIFIZIERUNGSORDNUNG (Stand 07.03.2022) steht hier zum DOWNLOAD bereit:
>>> https://certified-consultant.com/zertifizierungsordnung.pdf